Hinweisgeberschutzgesetz
Wir bieten auf Wunsch eine Plattform für ihr Unternehmen an, wo Hinweisgeber anonym einen Hinweis an ihren Hinweisbeauftragten geben können.
Der Hinweisgeber kann über ein Formular die entsprechenden Informationen ausfüllen und absenden. Danach bekommt er einen für diesen Hinweis
individuellen Code, über dem er über den Status seines Hinweises informiert wird.
Die Hinweisbeauftragten in ihrem Unternehmen erhalten Zugang zu unserer Plattform, wo nur sie die Hinweise sehen und den Status
dazu ändern können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ( HinSchG ) trat am 02. Juli 2023 in Kraft und ist für Unternehmen ab 50 bis 250 Mitarbeiter seit dem 17. Dezember 2023
verpflichtend.
Für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter bieten wir die Plattform für jährlich 150 EUR an.